Risikomanagement

Vor den Gefahren des täglichen Lebens ist niemand gefeit. Deshalb geht eine umsichtige Finanzplanung Hand in Hand mit professionellem Risikomanagement. Unabdingbar ist die ausreichende Abdeckung von Haftpflichtrisiken. Auch die Absicherung Ihrer Arbeitskraft im Falle einer Berufsunfähigkeit bis hin zur Sicherung Ihrer Familie im Todesfall ist von fundamentaler Bedeutung.

Private Haftpflichtversicherung

Die Absicherung, die jeder braucht
Wer dem Eigentum, der Gesundheit oder dem Leben eines anderen schadet, ist dafür in unbegrenzter Höhe und lebenslang haftbar. Die zerbrochene Vase des Nachbarn ist ein überschaubares Risiko. Doch wer aus Unachtsamkeit einen Menschen schwer verletzt, wird mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Deshalb gehört zur Standardabsicherung eines jeden Haushalts die private Haftpflichtversicherung. Sie unterstützt Sie bei der Rechtsfindung und deckt das finanzielle Risiko ab. So schützt sie vor beträchtlichen finanziellen Verlusten sowie vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.
Versichert ist immer der Versicherungsnehmer. Es können jedoch im selben Haushalt lebende Lebenspartner, Ehepartner, Kinder (während Schulzeit, Studium oder Berufsausbildung) und pflegebedürftige Angehörige ab Pflegestufe mitversichert werden. Während der Arbeitszeit für den Versicherungsnehmer sind auch Hausangestellte und Au-Pair mitversichert.
Versichert sind bei der Privathaftpflichtversicherung nur Schäden, für die Dritte Sie haftbar machen können. Generell nicht versichert sind Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen selbst erleiden, Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen, sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Ebenso fallen Schäden, die Sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen, nicht unter den Versicherungsschutz. Je nach Wahl des Tarifs, können bestimmte Risiken aber gegen Aufschlag mitversichert werden.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Existenzsicherung bei Verlust der Arbeitskraft
Das Risiko, den eigenen Beruf lange vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr ausüben zu können, ist viel höher als allgemein angenommen. Jeder vierte Werktätige wird berufsunfähig. Berufsunfähigkeit kann sowohl durch Unfall als auch durch Krankheit ausgelöst werden.
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitsversicherung greift auch unabhängig davon, ob Sie nach einer Umschulung einen anderen Beruf ausüben könnten. Und sie bewahrt Sie vor allem vor dem finanziellen Aus. Auf den Staat können Sie sich im Ernstfall nicht verlassen. Denn wer nach 1961 geboren ist, erhält keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher dringend notwendig. Egal, ob Sie Lehrer, Arzt, Ingenieur oder Dachdecker sind – dieses Risiko gilt sowohl für körperliche als auch für geistige Berufe. Das Thema Berufsunfähigkeit geht also jeden etwas an. Je früher Sie einsteigen, umso besser. In jungen (gesunden) Jahren sind die Beiträge niedriger und Risikozuschläge seltener. Ihr Ziel sollte eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente sein. Wer sich zu Beginn die entsprechenden Beiträge noch nicht leisten kann, kann den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit anpassen.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Einkommenssicherung ohne Gesundheitsfragen

Studien belegen: Jedem vierten Arbeitnehmer droht vor Eintritt in das Rentenalter die Berufsunfähigkeit. Die staatlichen Leistungen reichen längst nicht mehr aus, um den Einkommensverlust auszugleichen. Doch vielen Arbeitnehmern sind die Versicherungsprämien für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz zu hoch. Für die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen außerdem umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden. Oftmals führen kleinere oder größere Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder gar zur Antragsablehnung. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) ist deshalb eine attraktive Alternative zur finanziellen Absicherung beim Verlust der Arbeitskraft. Statt die üblichen Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten, wird eine auf zwei Fragen reduzierte Erklärung abgegeben. Somit findet keine Gesundheitsprüfung statt und der Versicherungsschutz ist sofort wirksam. Zudem bieten Versicherungsgesellschaften im Rahmen eines Gruppenvertrags mit dem Arbeitgeber Prämien mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird wie bei einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) aus dem Bruttogehalt gezahlt, also vor Steuern und Sozialabgaben. Folglich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen finanzielle Vorteile. So wie die betriebliche Altersversorgung wird auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft kaum aus der modernen Personalpolitik wegzudenken sein.

Unfallversicherung

Finanzieller Unfallschutz, auch in der Freizeit
Unfälle und Ihre Folgen können für Sie oft beträchtliche finanzielle Belastungen bedeuten. Bei Unfällen im Rahmen Ihrer Arbeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift jedoch nicht bei Unfällen, die sich in der Freizeit ergeben. Immerhin rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich aber genau dort. Kinder bis drei Jahre haben gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Erst, wenn sie eine Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Schule etc.) besuchen, sind sie dort und auf den dazugehörigen direkten Wegstrecken durch die staatliche Unfallversicherung geschützt. Für Studenten gelten die gleichen Bedingungen. Für nicht Erwerbstätige bietet die staatliche Unfallversicherung keinen Schutz.
Die Unfallversicherung kann im unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfall finanzielle Hilfe bieten. Sie zahlt Ihnen im Versicherungsfall eine festgelegte Summe oder eine Rente. Zu den Möglichkeiten bei der Unfallversicherung zählen unter anderem Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen und lebenslange Rentenzahlungen. Ein wesentlicher Punkt der Unfallversicherung ist die vereinbarte Grundsumme. Je höher der Grad der Invalidität nach einem Unfall, umso größer ist der Anteil der Grundsumme, die Ihnen gezahlt wird.

Risikolebensversicherung

Die finanzielle Sicherheit der Familie im Blick
Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Schutz für Familien und ihre Angehörigen. Ein Todesfall wirkt sich oftmals Existenz bedrohend für die Hinterbliebenen aus. Vor allem dann, wenn kein nennenswertes Vermögen vererbt werden kann. Sorgen Sie deshalb privat vor und schützen Sie Ihre Familie mit einer Risikolebensversicherung vor unangenehmen Überraschungen. Vor allem für Kinder, die noch nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, ist ein solcher Schutz unverzichtbar. Eine Risikolebensversicherung kann auch zur Absicherung laufender Immobilien- und Kreditfinanzierung dienen. Gedacht ist die Risikolebensversicherung als Instrument zur Absicherung des Todesfalles. Es ist jedoch bei vielen Gesellschaften möglich, einen bestehenden Vertrag in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Das ist oft eine sinnvolle Alternative zu anderen Altersvorsorgeformen. Wie hoch die Versicherungssumme und der damit verbundene Beitrag sein sollten, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie familiärer Situation, Verbindlichkeiten und Darlehensrestschulden. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch hier: Je jünger und gesünder Sie einsteigen, desto besser. Eine Anpassung an veränderte Umstände ist jederzeit möglich.

Rechtsschutzversicherung

Im Streitfall das finanzielle Risiko im Griff
Anwaltliche Hilfe und die Folgen eines Rechtsstreits können teuer werden. Da der Ausgang eines Rechtsstreits selten genau abzusehen ist, scheuen sich viele vor dem Gang zum Anwalt oder gar einem Prozess. Das muss aber nicht sein. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern  Sie sich gegen solche finanziellen Risiken ab. Die Rechtsschutzversicherung leistet beim Rechtsstreit für Anwalts- und Gerichtsgebühren, Gutachterkosten, Kosten des Gegners, Kautionsdarlehen und für viele weitere Ausgaben. Auch alternative Schieds- oder Schlichtungsverfahren werden übernommen. Sie können Ihr Rechtsschutzpaket ganz nach Ihrem Bedarf für verschiedene Bereiche wählen. Versichern können sich Sie selbst, Ihren Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder.
In der Regel wird die private Rechtsschutzversicherung im Paket mit dem Arbeitsrechts-schutz oder auch Berufsrechtsschutz abgeschlossen. Arbeitsrechtsschutz ist sehr wichtig für Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte. Er tritt für alle Streitfragen ein, die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen können. Dazu gehören z. B. ungerechtfertigte Kündigung, Lohn- und Gehaltskürzungen, Urlaubsansprüche oder negative Arbeitszeugnisse.Der Privatrechtsschutz beinhaltet die Bereiche Vertrags-, Steuer- und Schadensrechtschutz sowie den Strafrechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige. Der Privatrechtsschutz kann auch als Familienrechtsschutz mit zusätzlichen Bausteinen (z. B. Verkehrs- oder Berufsrechtsschutz) abgeschlossen werden.

Im Bereich Mietrechtsschutz sichern sich Eigentümer oder Mieter von Wohnungen bzw. Immobilien gegen ungerechtfertigte Ansprüche rund um Mietverträge ab. Häufige Probleme aus dem Mietrechtsschutz sind Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsverzug bei Mieten oder ungerechtfertigte Kündigungen durch den Vermieter (Eigenbedarf).

Hausratversicherung

Rundumschutz für Ihr Hab und Gut
Die Hausratversicherung bietet mehr als nur finanziellen Ausgleich bei Diebstahl. Sie greift bei vielen Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen können und bewahrt Sie vor hohen Unkosten.
Versichert sind alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, z. B. auch geliehene Sachen, Arbeitsmittel oder sogar Kleintiere. Der Versicherungsschutz gilt bei Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel, Wasser oder Blitzschlag. Eingeschlossen ist also Ihre komplette Wohnungseinrichtung inklusive Ihrer Haushaltsgeräte und Ihrer Kleidung, selbst Nahrungsmittel oder Schmuck.Sogar im Urlaub ist Ihr Hab und Gut bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze (Richtwert ca. 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme) versichert, z. B. wenn der Koffer aus dem Hotelzimmer entwendet wird. Je nach Tarif und Anbieter gilt die sogenannte Außenversicherung für Reisen von maximal zwei bis drei Monaten. Auch erforderliche Rückreisen, Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit der Wohnung sowie eine Reihe anderer Kosten, die durch einen Schaden verursacht wurden, übernimmt die Versicherung. Für abhanden gekommene oder zerstörte Dinge leistet die Versicherung den Neuwert oder gegebenenfalls die Kosten für Reparaturen.

Mein Sorgen-Los

Risikomanagementsystem für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen
In einer plötzlich eintretenden Notsituation – Koma durch einem Unfall, einer Schwersterkrankung wie Schlaganfall oder Herzinfarkt oder im Todesfall – wünschen sich 9 von 10 Menschen, dass die eigenen Familienangehörigen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen treffen, falls diese selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Gehören Sie ebenfalls dazu? Wenn das der Fall ist, empfehlen wir Ihnen, unbedingt weiter zu lesen.Keine automatische Vertretung durch die Familie

Ist eine volljährige, erwachsene Person in Deutschland nicht mehr selbst entscheidungsfähig, dürfen nämlich auch die engsten Angehörigen – die Ehefrau, die Kinder oder die Eltern – ohne schriftliche Erlaubnis keine Entscheidungen für die Person treffen.

Nur mit einer gültigen, schriftlichen Erlaubnis, welche im Ernstfall für die Angehörigen, ein Krankenhaus oder einen Betreuungsrichter in wenigen Minuten abrufbar ist, kann man sicherstellen, dass keine fremden Personen in einem Notfall das Ruder übernehmen. Eine solche Erlaubnis nennt man „Vorsorgevollmacht“, eine sichere Auffindbarkeit des Dokuments gewährleistet an durch die „Aufbewahrungsstrategie“. Hat man diese nicht oder nicht rechtzeitig, greift §1896 Absatz 1 BGB und es wird ein Betreuer für die Person bestimmt. In mehr als jedem 3. Fall ist dass eine völlig fremde Person die den Verunglückten nicht kennt. Ohne Vorsorge regiert der Zufall und finanziell kann vieles schief gehen.

Unternehmer und deren Angehörige doppelt gefährdet

Speziell bei Selbstständigen wiegt ein Notfall doppelt schwer: die Angehörigen haben den menschlichen Schicksalsschlag zu verkraften, und bei Bestellung eines fremden Betreuers übernimmt jemand anderes das Ruder in der Firma. Aber auch ohne „das Vormundschaftsgericht in der Geschäftsleitung“ sind Familienangehörige häufig fachlich und zeitlich gänzlich damit überfordert, von jetzt auf gleich den Chef gleichwertig ersetzen zu müssen.

Mein Sorgen-Los schützt Familie und Unternehmen bei Ausfall des Chefs

Für Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen lässt sich mit dem Risikomanagementsystem „Mein Sorgen-Los“ organisieren, was für Angehörige, Bevollmächtigte und Helfer in der Not existenziell wichtig ist.
Dazu zählen drei Bausteine:

  1. Vollmacht, Testament & Co. – der rechtliche Plan B
  2. Notfall- und Vertreterplan – Teil 1 des organisatorischen Plan B (wer macht wann was wie?)
  3. ein Auffindbarkeits- und Aktualisierungssystem – Teil 2 des organisatorischen Plan B (denn was nutzt die beste Vorsorge, wenn sie keiner findet oder sie veraltet ist?)

Alles wird aufeinander abgestimmt. So kann es auch im Notfalll, wenn jemand in der Familie oder im Unternehmen ausfällt, einigermaßen rund weiter gehen. Entscheidend ist, dass Sie bei der Umsetzung von „Mein Sorgen-Los“ von Experten begleitet werden: von ausgebildeten Fachleuten (sog. Curatoren) unseres Kooperationspartners, der SORGEN LOS GmbH aus Schwäbisch Hall.

Wir empfehlen Ihnen, ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Beratern sowie einem Curator aus dem Hause der SORGEN LOS GmbH. So können Sie diese existenziell wichtige Vorsorge detaillierter kennen lernen und Ihren Bedarf unverbindlich prüfen lassen