Wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Die dritte bedeutende Säule, neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Seit 2002 ist gesetzlich festgelegt, dass angestellte Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln dürfen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte. Die Finanzierung erfolgt durch Umwandlung eines Teils Ihres Entgelts oder direkt durch Ihren Arbeitgeber. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag einer Versicherungsgesellschaft ein. Für Sie ergibt sich daraus eine Steuerersparnis, der Arbeitgeber kann in vielen Fällen Lohnnebenkosten sparen. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Mischformen, mit sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanzierten Beitragsanteilen, sind ebenso möglich und weit verbreitet. Auch als Unternehmer, z. B. GmbH-Geschäftsführer, können Sie die betriebliche Altersversorgung für Ihre eigene Altersvorsorge nutzen. Die häufigste von Großunternehmen gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage, welche keinen Anlagevorschriften unterliegt. Weitere Formen sind die Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.
Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Wer Fehlzeiten im Unternehmen reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter stärken will, setzt auf die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie kann auf unterschiedliche Weise und je nach individuellen Wünschen gestaltet werden: Vorsorge-Schecks, pauschale Beitragszuschüsse, Leistungspakete für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, stationäre oder ambulante Behandlungen – den passenden Schutz gibt es für jeden. Neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) stellt die betriebliche Krankenversicherung ein attraktives Instrument zur Motivationssteigerung, Mitarbeitergewinnung und -bindung dar. Durch Zusatzleistungen für ärztliche Behandlungen, hochwertige Vorsorgemaßnahmen und günstige Konditionen für die Absicherung von Familienangehörigen, kommen die Arbeitnehmer so in den Genuss einer Krankenversicherung auf Privatpatientenniveau. Die meisten Arbeitnehmer schätzen diesen gesundheitlichen Mehrwert heute mehr als die klassischen Sachbezüge oder Erfolgsprämien.