Vorsorgemanagement

Gesundheit ist das höchste Gut. Deshalb sollten Sie sicher sein, dass Sie über eine optimale Versorgung im Krankheitsfall verfügen. Und wie sieht es nach Ihrem Berufsleben aus? Früher bedeutete das Ende des Arbeitslebens zugleich das Ende vieler Aktivitäten – den Ruhestand. Heute verdanken wir dem Wohlstand und medizinischen Fortschritt eine höhere Lebenserwartung und längere Vitalität. Freuen Sie sich auf Ihren Unruhestand. Der Staat stellt hierfür Fördermittel bereit.

Private Krankenversicherung

Bedarfsgerechte Gesundheitsabsicherung

Seit Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte mit sinkenden Leistungen und dabei steigenden Beiträgen rechnen. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen hingegen eine dauerhafte Leistungsgarantie. Mit dem richtigen Tarif vermeiden Sie zudem, dass für Sie weniger bestehende Risiken überversichert werden. Zugleich können Sie Risiken, die für Sie in höherem Maße gelten, umfassend abdecken. Als Privatpatient können Sie sich so den Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse ganz entsprechend Ihres individuellen Bedarfs zusammenstellen. Seit der jüngsten Gesundheitsreform können Angestellte bei entsprechendem Einkommen schon nach einem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln.
Ist Ihnen ein Wechsel oder Eintritt in die Krankenvollversicherung nicht möglich, können Sie persönliche Versorgungslücken mit passenden Krankenzusatzversicherungen schließen: Mondernste medizinische Top-Versorgung, freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Naturheilverfahren, Komfort-Schutz für Zahnersatz und Brillen, Früherkennung und Vorbeugung sind Bereiche, die Sie durch eine private (Zusatz-)Absicherung optimal abdecken können.
Die Wahl des Versicherungsunternehmens und des Tarifs sind entscheidend, um im Leistungsfall nicht enttäuscht zu werden. Vor allem gilt, „günstig“ ist nicht immer gleich „gut“, sondern meist unterkalkuliert. Stärkere Preissteigerungen sind oftmals die Folge. Deshalb sollten Sie sich beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung umfassend beraten lassen. Speziell das Bedingungswerk der Gesellschaften gilt es, auf den Prüfstand zu stellen.

Pflegeversicherung

Finanzieller Schutz bei Pflegebedürftigkeit

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt, so auch die Lebenserwartung. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung steht auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung in Zukunft einer sinkenden Anzahl von Beitragszahlern eine steigende Anzahl an Leistungsbeziehern gegenüber. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind durch Höchstbeträge stark eingeschränkt. Sie decken deshalb in der Regel nicht einmal die laufenden Kosten ab. Darüber hinaus gehende Pflegekosten müssen von den Bedürftigen selbst oder deren Familienangehörigen übernommen werden. Diese oftmals sehr hohe finanzielle Belastung gefährdet Vermögen, Erbe und finanzielle Unabhängigkeit. Mit einer Pflegeversicherung verbessern Sie Ihre Lebensqualität im Alter und schützen Ihr Vermögen bzw. Erbe.
Um die Pflegekosten aufzufangen bzw. abzumildern, bieten private Versicherungsgesellschaften drei Arten der Pflegeversicherung an: Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die je nach Bedarf eine monatliche Rente auszahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Bei der Pflegekosten-versicherung werden verbleibende Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten festen Tagessatz für jeden Pflegetag. Der Tagessatz ist unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege. Sind Sie privat krankenversichert, zahlen Sie einen altersabhängigen Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung der privaten Versicherungsgesellschaften entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Private Rentenversicherung

Flexible finanzielle Absicherung im Ruhestand

Die gesetzliche Rentenversicherung kann das Alterseinkommen schon lange nicht mehr zuverlässig absichern. Private Renten- oder Lebensversicherungen stehen deshalb bei den Deutschen als Vorsorgeprodukte an erster Stelle. Neben den staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Renten, können Sie durch die Einzahlung in eine private Rentenversicherung die Versorgungslücke im Alter schließen. Die Bedingungen der privaten Rentenversicherungen sind im Gegensatz zu den staatlich geförderten Renten freier gestaltbar. Damit haben Sie flexiblere Einzahlungs- und Entnahmemöglichkeiten sowie eine bedarfsgerechte Hinterbliebenenabsicherung. Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren die eingezahlten Beiträge in Wertpapiere. Die Auswahl der Fonds können Sie selbst treffen und anpassen. Dies kann langfristig eine höhere Rendite ermöglichen, als die Wahl einer klassischen Rentenversicherung. Die klassische Rentenversicherung bietet Ihnen hingegen eine dauerhaft garantierte Verzinsung. Zwischen den fondsgebundenen und den klassischen Versicherungen gibt es auch Mischformen, sogenannte Hybrid-Policen. Diese garantieren Ihnen den Erhalt des Kapitals und nutzen dennoch die Chance auf mehr Rendite. Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse fließen dann in Fondsanlagen. Welches das richtige Altersvorsorgeprodukt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Einkommen, Besteuerung, Alter, Familienstand, Beruf und sonstiger Lebensumstände.

Riester-Rente

Mit Zulagen vom Staat die Rentenlücke verringern
Die gesetzliche Rente allein reicht als Einkommen im Alter nicht aus. Deshalb fördert der Staat den Aufbau einer privaten Zusatzrente. Als gesetzlich Rentenversicherter sichern Sie sich mit dem Abschluss eines Riester-Vertrags eine jährliche staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung wird nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge gewährt. Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt sicher, dass die jeweilige Versicherung die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zum Beispiel: Garantie der eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase, Auszahlung einer lebenslangen Rente, maximale Entnahme von 30% des Altersvorsorgevermögens zu Beginn des Rentenbezuges, vorgegebenes Alter für den frühesten Rentenzahlungsbeginn etc. Die Riester-Rente ist während der Ansparphase Hartz-IV-geschützt und kann komplett als sogenannter „Wohn-Riester“ zur Entschuldung oder zum Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Auch die Riester-Rente gibt es in unterschiedlichen Anlagevarianten. Fondsgebunden, mit Chancen auf mehr Rendite und mit der vom Gesetz geforderten Garantie des Kapitalerhalts (Beiträge & Zulagen). Klassisch, mit einer Garantieverzinsung. Und als Hybrid-Produkt, bei welchem Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse in Fondsanlagen fließen, um mehr Rendite zu erzielen. Zuletzt gibt es noch Riester-zertifizierte Fondssparpläne, die von Fondsgesellschaften direkt angeboten werden. Welches das richtige Riester-Produkt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Alter, Familienstand und sonstiger Lebensumstände.

Basis(Rürup)-Rente

Steuern sparen und Alterseinkommen sichern
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen über die Sonderausgaben voll für ihre private Vorsorge ausschöpfen können. Von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge profitieren aber auch Angestellte mit hoher steuerlicher Belastung und insbesondere ältere Sparer. Die Beitragszahlung kann monatlich, jährlich aber auch einmalig erfolgen. Basisrenten-Versicherungen sind private Rentenversicherungen, die vom Bundeszentralamt für Steuern ein entsprechendes Zertifikat erhalten. Sie unterliegen deshalb ähnlich wie die Riester-Rente bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel: Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Leibrente, keine Kapitalauszahlung, Hartz-IV-geschützt, Rentenzahlung frühestens ab 62. Lebensjahr und Schutz vor vorzeitiger Verwendung oder sonstiger Kapitalisierung. Die Basisrente also sogenannte Sofortrente gegen Einmalzahlung ist vor allem für Steuerzahler, die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben interessant. Mit dieser sofort auf Lebenszeit garantierten Rente können Sie mit bereits vorhandenem Vermögen, die steuerlichen Vergünstigungen des Alterseinkünftegesetzes optimal nutzen. Die einmalige Investition senkt Ihre Steuerlast und der aktuell geltende Rentenfreibetrag gilt Ihr Leben lang. Die Basisrente gibt es wie alle privaten Rentenversicherungen auf Basis unterschiedlicher Anlagevarianten. Fondsgebunden, mit Chancen auf mehr Rendite mit oder ohne Garantie der eingezahlten Beiträge. Klassisch, mit einer Garantieverzinsung von derzeit 0,9%. Und als Hybrid-Produkt, bei welchem Teile des Beitrags bzw. erzielte Überschüsse in Fondsanlagen fließen, um mehr Rendite zu erzielen.  Welches das richtige Basisrenten-Produkt für Sie ist, entscheidet sich im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Alter, Familienstand und sonstiger Lebensumstände.

Betriebliche Altersversorgung

Wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Die dritte bedeutende Säule, neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Seit 2002 ist gesetzlich festgelegt, dass angestellte Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln dürfen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Also auch für Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte. Die Finanzierung erfolgt durch Umwandlung eines Teils Ihres Entgelts oder direkt durch Ihren Arbeitgeber. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag einer Versicherungsgesellschaft ein. Für Sie ergibt sich daraus eine Steuerersparnis, der Arbeitgeber kann in vielen Fällen Lohnnebenkosten sparen. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Mischformen, mit sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanzierten Beitragsanteilen, sind ebenso möglich und weit verbreitet. Auch als Unternehmer, z. B. GmbH-Geschäftsführer, können Sie die betriebliche Altersversorgung für Ihre eigene Altersvorsorge nutzen. Die häufigste von Großunternehmen gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktzusage, welche keinen Anlagevorschriften unterliegt. Weitere Formen sind die Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds.

Betriebliche Krankenversicherung

Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Wer Fehlzeiten im Unternehmen reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter stärken will, setzt auf die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie kann auf unterschiedliche Weise und je nach individuellen Wünschen gestaltet werden: Vorsorge-Schecks, pauschale Beitragszuschüsse, Leistungspakete für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, stationäre oder ambulante Behandlungen – den passenden Schutz gibt es für jeden. Neben der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) stellt die betriebliche Krankenversicherung ein attraktives Instrument zur Motivationssteigerung, Mitarbeitergewinnung und -bindung dar. Durch Zusatzleistungen für ärztliche Behandlungen, hochwertige Vorsorgemaßnahmen und günstige Konditionen für die Absicherung von Familienangehörigen, kommen die Arbeitnehmer so in den Genuss einer Krankenversicherung auf Privatpatientenniveau. Die meisten Arbeitnehmer schätzen diesen gesundheitlichen Mehrwert heute mehr als die klassischen Sachbezüge oder Erfolgsprämien.